Bewerbung für den Masterstudiengang Musik

Bevor Sie sich bewerben, informieren Sie sich über den gewählten Studiengang in der entsprechenden Zulassungsordnung. Beachten Sie bitte, dass mit dem Zulassungsantrag der Nachweis über das Bewerberentgelt einzureichen ist.

Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus, danach drucken Sie ihn bitte über die Druckerfunktion in Ihrem Browser oder den Button "Seite drucken"aus, unterschreiben ihn und senden ihn fristgerecht mit allen beizufügenden Unterlagen an die Hochschule für Musik. Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden.
Bitte lassen Sie uns Ihre Daten zusätzlich auch über den Button senden zukommen. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion die Bewerbung per Post nicht ersetzt, sondern nur ergänzt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. April / 15. Dezember bei der Hochschule eingegangen sein!

Zulassungsantrag

Hochschule für Musik "Hanns Eisler"
Service-Einheit Studienangelegenheiten
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Charlottenstraße 55
10117 Berlin

Fon: 49.30.688305-832/-833
Fax: 49.30.688305-730
oehler_ingrid@hfm.in-berlin.de
menzel_hannelore@hfm.in-berlin.de
www.hfm-berlin.de

1. Angaben zur Person

Passbild (Bitte einkleben!)

2. Schulbildung

3. Studium

4. Berufsausbildung

Geschlecht:
Frühere Bewerbung an einer künstlerischen Hochschule:

Ich habe die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.
Die Zulassungsbedingungen erkenne ich an.


Datum / Unterschrift:

Beizufügen sind:

1. tabellarischer Lebenslauf
2. Zeugnisse über die Schulbildung in Kopie
3. ggf. Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsbelege in Kopie
4. durch Geldinstitut quitterter Entgeltnachweis

Bitte beachten Sie:

* Die für Ihren Studiengang erforderlichen Zugangsvoraussetzungen und Fachprüfungsanforderungen sind dem Anhang der Zulassungsordnung zu entnehmen.
* Es können nur rechtzeitig und vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.
* Bewerbungen per FAX oder per e-Mail werden nicht berücksichtigt.
* Die Bewerbungen sind verbindlich. Auch der vorzeitige Rücktritt vom Zulassungsverfahren ist kostenpflichtig und gilt als Prüfungsversuch.
* Die Zulassungsversuche sind auf drei beschränkt.
* Bei ausländischen Dokumenten ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung einzureichen.