Die "Hanns Eisler" bietet ein konsekutives Masterprogramm Gesang an.
Das Masterstudium in der Studienfachrichtung Gesang steht im Zeichen der Hauptfachvertiefung
und Persönlichkeitsprofilierung. Ziel des konsekutiven Masterstudiengangs Musik mit der Studienrichtung
Gesang ist es, durch spezialisierte und vertiefte fachliche und allgemeinmusikalische sowie
musikwissenschaftliche Bildung, die Studierenden dazu in die Lage zu versetzen, als
professionelle MusikerInnen bzw. Opern/Musiktheater- oder KonzertsängerInnen musikalische
Werke in individueller Interpretation und auf sehr hohem künstlerischen und gesangstechnischen
Niveau interpretieren zu können.
| Abteilung | Gesang/Musiktheater, Regie |
| Studiengang | Masterstudiengang Musik - Gesang |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
| Wählbare Schwerpunkte | keine |
| Curriculum | Curriculum Gesang (konsekutiv).pdf |
| Modulbeschreibungen | Bitte hier entlang |
| Abschlussgrad | Master of Music |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Beginn | Winter- und Sommersemester |
| Semesterbeitrag | Beitrag zum Semesterticket: 176,00 € Sozialbeitrag: 41,20 € Sozialfondsbeitrag: 3,- € Studentenschaft der HfM: 7,- € Verwaltungsgebühr: 50,- € Gesamt: 277,20 € |
| Zugangsvoraussetzung | Zugangsvoraussetzung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Musikhochschule oder an einer Musikhochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder diesem gleichwertigen Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat, oder an einer dem Rang nach vergleichbaren anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder vergleichbaren Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat. |
| Zulassungsprüfung | - im Mai/Juni für das Wintersemester und - im Januar/Februar für das Sommersemester Die Zulassungsprüfung findet auf Einladung der Hochschule statt! |
| Ordnungen | Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf) Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf) Studienordnung für den Masterstudiengang Musik - Gesang (pdf) |
Studien- oder Bewerbungsberatung | Zur Beratung mit einem Klick |
| Hauptfach Gesang | Anforderungen für das Hauptfach Gesang - Auswendiger Vortrag von vier Arien und vier Liedern unterschiedlicher Stilistik, Charaktere, Sprachen und Epochen. - Eine Arie mit Rezitativ ist Pflicht. - Für Bewerber über 22 Jahren ist eine Arie von Bach, Händel, oder Mozart Pflicht. - Für ausländische Bewerber mindestens zwei Titel in deutscher Sprache. - Oratorien-Arien können nach Noten gesungen werden. - Eine Rezitation (dramatischer Text oder Prosa, keine religiösen Werke oder Gedichte) zur Veranschaulichung der künstlerischen Darstellungsfähigkeit (auswendig) in deutscher Sprache. Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor. Beratende Vorauswahl - Die Vorauswahl findet je nach Bewerberanzahl, an einem Tag oder an mehreren Tagen statt. - Der Kandidat singt an angesetzten Termin ein Werk nach eigener Wahl, weitere Werke können nach Auswahl durch die Kommission vorgetragen werden. - Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen. - Es können auch gesangstechnische Übungen abverlangt werden. - Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor. - Auf Wunsch des Bewerbers wird ein Gespräch mit Empfehlungen für die weitere künstlerische Arbeit in Vorbereitung auf nachfolgende Zulassungsverfahren angeboten. Zulassungsprüfung - In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach singt der Bewerber in der Regel zwei Werke nach Auswahl der Zulassungsprüfungskommission. - Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen. - In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach ist die Rezitation (nur auswendig und in deutscher Sprache (dramatischer Text oder Prosa, keine religiösen Werke und keine Gedichte) vorzutragen. Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen, musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor. |
| Bewerbungsfristende | Für das Sommersemester: 15. Dezember Für das Wintersemester: 15. April Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein! |
| Bewerbungsgebühr | 30,00 € Für Informationen zum Bewerberentgelt hier bitte klicken. |
Bewerbungsformular | Zur Bewerbung mit einem Klick |