Die "Hanns Eisler" bietet ein konsekutives Masterprogramm Komposition an.
Ziel des konsekutiven Masterstudiengangs Musik mit der Studienrichtung Komposition ist es, die
Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die die Studierenden dazu in die Lage versetzen, als
Komponisten musikalische Werke zu erschaffen, die in der aktuellen Musikwelt als künstlerisch relevant
verortet werden können
| Abteilung | Klavier, Komposition, Wissenschaften |
| Studiengang | Masterstudiengang Musik - Komposition |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
| Wählbare Schwerpunkte | keine |
| Curriculum | Curriculum Komposition (konsekutiv).pdf |
| Modulbeschreibungen | Bitte hier entlang |
| Abschlussgrad | Master of Music |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Beginn | Winter- und Sommersemester |
| Semesterbeitrag | Beitrag zum Semesterticket: 176,00 € Sozialbeitrag: 41,20 € Sozialfondsbeitrag: 3,- € Studentenschaft der HfM: 7,- € Verwaltungsgebühr: 50,- € Gesamt: 277,20 € |
| Zugangsvoraussetzung | Zugangsvoraussetzung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Musikhochschule oder an einer Musikhochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder diesem gleichwertigen Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat, oder an einer dem Rang nach vergleichbaren anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder vergleichbaren Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat. |
| Zulassungsprüfung | - im Mai/Juni für das Wintersemester und - im Januar/Februar für das Sommersemester Die Zulassungsprüfung findet auf Einladung der Hochschule statt! |
| Ordnungen | Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf) Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf) Studienordnung für den Masterstudiengang Musik - Komposition (pdf) |
Studien- oder Bewerbungsberatung | Zur Beratung mit einem Klick |
| Anforderungen | Für die Zugangsprüfung sowie das Kompositionsstudium muss jede Bewerberin und jeder Bewerber fachspezifische Deutschkenntnisse nachweisen. Der Nachweis ist zu führen durch die Fähigkeit, sich in akademischen und kompositionstypischen (Unterrichts-)Situationen in der deutschen Sprache verhalten zu können. Dazu gehören u.a.: - die sprachliche Bewältigung von akademischen und kompositionstypischen Unterrichts- und Standartsituationen, - das Lesen und Kommentieren von populär- und fachwissenschaftlich relevanten Texten, - die mündliche und schriftliche Beherrschung fachspezifischer Termini, - die mündliche und schriftliche Beherrschung wichtiger fachspezifischer Kommunikationsformen sowie die generelle Fähigkeit zum Führen einer Fachdiskussion. |
| Vorauswahl | Basierend auf den eingereichten Berwerbungsunterlagen findet entsprechend den Regelungen der Zugangs- und Zulassungsordnung eine Vorauswahl statt. |
| Zugangsprüfung | Die Zugangsprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, der Kompositions- und der Nebenfachprüfung in den Fächern Tonsatz, Gehörbildung, Klavier und Musikwissenschaft. |
| Teilprüfung Komposition | In der Zugangsprüfung muss die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine spezifischen kompositorischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse nachweisen und als Künstlerpersönlichkeit seine eigenen künstlerischen Aussagen mit individuellen Stärken und Interessensschwerpunkten vor der Zulassungskommission vertreten können. Hierzu gehören: - die Vorlage von mehreren eigenen Kompositionen unterschiedlicher Besetzung in Form von schriftlich fixierten Partituren, die mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen sind. Eine zusätzliche Präsentation von Ton- und/oder Bildträgern mit eigenen Werken ist möglich. - Kolloquium über die vorgelegten Werke in deutscher Sprache. |
| Teilprüfung Nebenfächer | Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Musiktheorie, Gehörbildung und im Instrumentalspiel im Schwierigkeitsgrad eines Bachelor-Abschlusses anhand - des Pflichtfaches Tonsatz und des Pflichtfaches Gehörbildung - des Nebenfaches Klavier - der Kenntnis bedeutender musikalischer Werke aus Vergangenheit und Gegenwart. Die Kommission ist berechtigt, die Teilprüfung zu unterbrechen oder abzubrechen. |
| Bewerbungsfristende | Für das Sommersemester: 15. Dezember Für das Wintersemester: 15. April Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein! |
| Bewerbungsgebühr | 30,00 € Für Informationen zum Bewerberentgelt hier bitte klicken. |
Bewerbungsformular | Zur Bewerbung mit einem Klick |