Gesang - Master of Music

Infos zum Masterstudienprogramm Gesang - Konsekutiver Master

Die "Hanns Eisler" bietet ein konsekutives Masterprogramm Gesang an.

Ausbildungsziele der Masterprogramme

Das Masterstudium in der Studienfachrichtung Gesang steht im Zeichen der Hauptfachvertiefung
und Persönlichkeitsprofilierung. Ziel des konsekutiven Masterstudiengangs Musik mit der Studienrichtung
Gesang ist es, durch spezialisierte und vertiefte fachliche und allgemeinmusikalische sowie
musikwissenschaftliche Bildung, die Studierenden dazu in die Lage zu versetzen, als
professionelle MusikerInnen bzw. Opern/Musiktheater- oder KonzertsängerInnen musikalische
Werke in individueller Interpretation und auf sehr hohem künstlerischen und gesangstechnischen
Niveau interpretieren zu können.

Allgemeine Informationen

AbteilungGesang/Musiktheater, Regie
Studiengang Masterstudiengang Musik - Gesang
Unterrichtssprache Deutsch
Wählbare Schwerpunktekeine
CurriculumCurriculum Gesang (konsekutiv).pdf
ModulbeschreibungenBitte hier entlang
AbschlussgradMaster of Music
Regelstudienzeit4 Semester
BeginnWinter- und Sommersemester
SemesterbeitragBeitrag zum Semesterticket: 176,00 €
Sozialbeitrag: 41,20 €
Sozialfondsbeitrag: 3,- €
Studentenschaft der HfM: 7,- €
Verwaltungsgebühr: 50,- €
Gesamt: 277,20 €
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Musikhochschule oder an einer Musikhochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder diesem gleichwertigen Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat,
oder an einer dem Rang nach vergleichbaren anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Bachelorabschluss mit 240 LP entsprechend ECTS oder vergleichbaren Abschluss in dem Hauptfach, für das sie oder er sich bewirbt, erworben hat.
Zulassungsprüfung- im Mai/Juni für das Wintersemester und
- im Januar/Februar für das Sommersemester

Die Zulassungsprüfung findet auf Einladung der Hochschule statt!
OrdnungenZugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf)

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musik (pdf)

Studienordnung
für den Masterstudiengang Musik - Gesang (pdf)

Studien- oder Bewerbungsberatung

Zur Beratung mit einem Klick

Zulassungsprüfungsanforderungen

Hauptfach GesangAnforderungen für das Hauptfach Gesang
- Auswendiger Vortrag von vier Arien und vier Liedern unterschiedlicher Stilistik, Charaktere,
Sprachen und Epochen.
- Eine Arie mit Rezitativ ist Pflicht.
- Für Bewerber über 22 Jahren ist eine Arie von Bach, Händel, oder Mozart Pflicht.
- Für ausländische Bewerber mindestens zwei Titel in deutscher Sprache.
- Oratorien-Arien können nach Noten gesungen werden.
- Eine Rezitation (dramatischer Text oder Prosa, keine religiösen Werke oder Gedichte) zur
Veranschaulichung der künstlerischen Darstellungsfähigkeit (auswendig) in deutscher
Sprache.

Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen,
musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor.

Beratende Vorauswahl
- Die Vorauswahl findet je nach Bewerberanzahl, an einem Tag oder an mehreren Tagen
statt.
- Der Kandidat singt an angesetzten Termin ein Werk nach eigener Wahl, weitere Werke
können nach Auswahl durch die Kommission vorgetragen werden.
- Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen.
- Es können auch gesangstechnische Übungen abverlangt werden.
- Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen,
musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor.
- Auf Wunsch des Bewerbers wird ein Gespräch mit Empfehlungen für die weitere künstlerische
Arbeit in Vorbereitung auf nachfolgende Zulassungsverfahren angeboten.

Zulassungsprüfung
- In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach singt der Bewerber in der Regel zwei Werke
nach Auswahl der Zulassungsprüfungskommission.
- Die Kommission ist berechtigt, den Vortrag zu unterbrechen oder abzubrechen.
- In der Zulassungsprüfung für das Hauptfach ist die Rezitation (nur auswendig und in deutscher
Sprache (dramatischer Text oder Prosa, keine religiösen Werke und keine Gedichte)
vorzutragen.

Die Zulassungskommission behält sich eine weitere, vertiefende Überprüfung der künstlerischen,
musikalischen und sprachlichen Voraussetzungen/Fähigkeiten vor.

Bewerbung

BewerbungsfristendeFür das Sommersemester: 15. Dezember
Für das Wintersemester: 15. April

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein!
Bewerbungsgebühr30,00 €
Für Informationen zum Bewerberentgelt hier bitte klicken.

Bewerbungsformular

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