Änderungsverträge der Hochschulverträge unterzeichnet

Rektorin Prof. Andrea Tober und Senatorin Dr. Ina Czyborra unterzeichnen den Änderungsvertrag zum Hochschulvertrag © Sylke Schumann

Knapp ein Jahr nach Beginn der Nachverhandlungen der Hochschulverträge haben die staatlichen Berliner Hochschulen am 11. Februar 2026 einen Änderungsvertrag zu den bestehenden Hochschulverträgen unterzeichnet. Die Nachverhandlungen waren notwendig geworden, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2024 beschlossen hatte, die benötigten finanziellen Mittel für die bestehenden Hochschulverträge nicht mehr bereitzustellen. Dies war ein Novum und ein Vertrauensbruch.

Mehr als sechs Monate haben die Berliner Hochschulen mit der zuständigen Senatorin und dem Staatssekretär intensiv über den Änderungsvertrag verhandelt und sich in zahlreichen Gesprächen für eine Reduzierung der Kürzungen eingesetzt. Zwar sieht der Änderungsvertrag nun für die Jahre 2026 bis 2028 wieder Mittelsteigerungen vor. Da diese allerdings weit hinter den im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Steigerungen von fünf Prozent jährlich und auch hinter den zu erwartenden Kostensteigerungen zurückbleiben, werden die Hochschulen weiterhin drastisch einsparen müssen.

► Hier finden Sie die vollständige Erklärung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen

► Die Verträge der einzelnen Hochschulen können auf der Webseite der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege eingesehen werden.