FAQs Beratungsstellen und finanzielle Hilfen

Beratung und Unterstützung

Um alle Hochschulangehörigen in dieser Zeit, in ihrem Studium, ihrer persönlichen Situation, an ihrem Arbeitsplatz zu begleiten, existiert an der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin ein breit aufgestelltes Beratungs- und Unterstützungsangebot, das nun speziell für diese Zeit ausgebaut wurde.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anlaufstellen:

Eva Gabronova
E-Mail:
corona(at)adm.hfm-berlin.de

Kirsten Peters
E-Mail:
kirsten.peters(at)lba.hfm-berlin.de

Offene Tür für Ideen und Beschwerden
Hannah von Hunoltstein
feedback(at)hfm-berlin.de
Telefon: +49 (0)30 688 305 – 860

Kontaktformular

FAQs BAFÖG und Hilfen

Sozialfonds des AStA:

Studierende der Hochschule haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfonds des AStA zu beantragen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren sind wie gewohnt unter https://www.hfm-berlin.de/hochschule/struktur/allgemeiner-studierendenausschuss-asta/ zu finden.

Überbrückungshilfe des Bundes:

Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die sich aufgrund der Corona-Pandemie nachweislich in einer aktuen Notlage befinden.

Beantragen können die Überbrückungshilfe sowohl in- als auch ausländische Studierende, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Detaillierte Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.stw.berlin/beratung/themen/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-des-bundes.html

BAföG Geförderte sollen keine finanziellen Nachteile durch die COVID-19-Pandemie erleiden.

  • Der Zeitraum pandemiebedingter Schließung der Hochschule wird behandelt wie unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeit
  • Studienanfänger*innen, die ihr Studium zum Sommersemester 2020 nicht wie geplant aufnehmen können, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen regulär beginnen sollten.
  • Die Teilnahme an Online-Lehr- und Lernangeboten, soweit durch die Hochschule angeboten, ist wie beim normalen Lehrbetrieb verpflichtend.
  • Gleiches gilt für die Föderung von Ausbildungen im Ausland.
  • Bei unvermeidbaren pandemiebedingten Ausbildungsunterbrechungen (z. B. Prüfungstermin erst nach Ablauf der Regelstudienzeit) wird für eine angemessene Zeit weiter BAföG gewährt.
  • Sollten erforderliche Nachweise zum Erhalt von Ausbildungsförderung (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise) aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen im Hochschulbetrieb, nicht fristgerecht vorgelegt werden können, steht dies bei entsprechender Erklärung einem Bezug von Ausbildungsförderung nicht entgegen.
  • Können Leistungen aufgrund coronoabedingter Einschränkungen nicht (fristgerecht) erbracht werden, kann eine Verschiebung des Vorlagetermins für den Leistungsnachweis wegen eines schwerwiegenden Grundes beantragt werden.

www.bafög.de