FAQs Üben, Unterrichtsbetrieb und weiterer Studienverlauf

FAQs Üben und Unterricht

Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln vorrangig in Präsenzform durchgeführt. Dabei werden die spezifischen Bedarfe von Studierenden und Lehrenden, die vulnerablen Gruppen angehören, individuell angemessen berücksichtigt. Je nach Lage vor Ort kann die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt werden. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend online angebotene Lehrveranstaltungen angeboten werden.

Die meisten Studierenden und Lehrende nutzen schon aktiv die EislerCloud, die mit einer HfM-Mailadresse zugänglich ist. Sämtliche wichtigen Informationen sind in folgenden Ordnern hinterlegt:

  • „Infos Eisler eCampus“: Informationen zu Tools, technische Anleitungen und Tipps rund um die Digitale Lehre
  • Aktuelle Informationen zum Unterrichts- und Probenbetrieb in Pandemiezeiten und „Corona-Maßnahmen“ bzw. Hygienekonzept an der HfM Berlin
  • „Gremien an der HFM“: Unterlagen des Akademischen Senats

Nur größere Seminare sind mit den angemeldeten Teilnehmenden und der Information, ob sie digital oder als Präsenzunterricht stattfinden, in Asimut hinterlegt. Alles andere wird wie im letzten Semester direkt mit den Lehrenden abgestimmt.

FAQs Studienorganisation

Das Land Berlin hat im Interesse der Studierenden für das Sommersemesters 2020, das Wintersemesters 2020/2021, das Sommersemesters 2021 und das Wintersemesters 2021/2022 die Regelstudienzeit individuell um ein Semester erhöht. 

Für Studierende der Hochschule, die in diesen Semestern immatrikuliert sind bzw. waren und deren Studium durch die weltweite COVID-19-Pandemie erheblich beeinflusst war, gilt eine von der allgemeinen Regelstudienzeit abweichende, jeweils um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Das gilt allerdings nicht für Studierende, die die Regelstudienzeit mit Ablauf des Wintersemesters 2019/2020 bereits erreicht hatten. Die individuelle Verlängerung bemisst sich nach dem Status der Studierenden in den genannten Semestern. Für Semester, in denen die Studierenden beurlaubt waren, gilt die verlängerte, individuellen Regelstudienzeit nicht.
Durch die individuelle Regelstudienzeit soll sichergestellt werden, dass sich pandemiebedingte Verzögerungen im Studium beispielsweise nicht nachteilig auf die Förderungshöchstdauer des BAföGs auswirken. Eine Bescheinigung über Ihre individuelle Regelstudienzeit erhalten Sie im Immatrikulatons- und Prüfungsamt.

Sie erreichen die Studienverwaltung per E-Mail und Telefon. Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, buchen Sie diesen bitte im Voraus unter: www.hfm-berlin.de/studium/im-studium/beratung-service/

Die Beratung ist sowohl online als auch vor Ort möglich. Bitte geben Sie bereits bei der Terminbuchung an, ob Sie einen Online- oder einen Präsenztermin wünschen.