Regelungen für die Verwaltung ab dem 1. April 2022

Ab dem 1.4.2022 entfallen weitgehend die einschränkenden Schutzmaßnahmen auch für den Bereich der Hochschulen, die der Bund und das Land Berlin zur Bewältigung der Pandemie getroffen hatten. Da jedoch die Pandemie leider dennoch nicht vorbei ist, sind wir mehr denn je darauf angewiesen, im Alltag aufeinander Rücksicht zu nehmen und auf unsere Gesundheit gemeinsam zu achten, gerade dort, wo die verpflichtenden Regelungen für einen wirksamen Infektionsschutz entfallen und die Eigenverantwortung beginnt.

Für die Arbeit in der Administration sind ergänzend zu den Informationen aus der „Corona 45“-Mail folgende Punkte zu beachten:

1. Auch wenn es keine generelle Maskenpflicht mehr gibt, empfehlen wir dringend für Situationen, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. bei Begegnungen am Arbeitsplatz [besonders in doppelt genutzten Räumen] und in Gemeinschaftsräumen, in Beratungssituationen und bei Besprechungen), das Tragen einer FFP2-Maske. Wird von Teilnehmenden in einer Runde ein dahingehender Wunsch geäußert, bitten wir diesem zu entsprechen. Es stehen auch weiterhin für Sie FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung.

2. Die Regeln zu Abstand, Hygiene, Lüften haben sich als wirksam erwiesen, sie sollten weiterhin eingehalten werden.

3. Die gesetzliche Pflicht, die Arbeit der Verwaltung vor Ort auf ein Mindestmaß zu beschränken, entfällt. Wir haben uns mit dem Personalrat auf eine Dienstvereinbarung für das mobile Arbeiten verständigt. Sie soll am 19. April 2022 in Kraft treten. Wir geben sie nach der Unterzeichnung in der kommenden Woche bekannt.
Zuvor sollen die Bereichsleitenden und die Beschäftigten in den Bereichen ausreichend Zeit erhalten, um sich mit den Regelungen vertraut zu machen und um erste Absprachen zur Ausgestaltung für die einzelnen Arbeitsplätze treffen zu können. Deshalb gilt die bestehende Regelung zum mobilen Arbeiten (vgl. Mitarbeiter*innen-Information IX vom 26.11.2021, Abschnitt 2) bis zum 18.4.2022 vorerst weiter.

4. Wer zur Sicherheit einen Corona-Selbst-Test vornehmen möchte, erhält bei Bedarf über seine Bereichsleitung ein Testset wie bisher.