Überprüfung Ihrer Anmeldung in Berlin
Die Hochschule überprüft gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 1a Berliner Hochschulgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung einmalig bei Ihrer ersten Rückmeldung Ihre Anmeldung in Berlin. Die Überprüfung erfolgt anhand Ihres Personalausweises oder einer Meldebescheinigung. In beiden Fällen wird geprüft, ob die eingetragene Adresse im Einzugsgebiet der Hochschule liegt. Als Einzugsgebiet der Hochschule gilt im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes das Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg. Für die Überprüfung werden Sie gebeten, Ihre Adresse über das Studierendenportal der Hochschule zu aktualisieren und eine Kopie Ihres Ausweises/Ihre Meldebescheinigung per E-Mail an studium[at]adm.hfm-berlin.de zu senden. Alternativ können Sie Ihren Ausweis oder Ihre Meldebescheinigung auch persönlich vor Ort vorzeigen. Wir sind dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz mit einem Bußgeld geahndet werden können.