Alle Studierenden, einschließlich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.
Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von insgesamt 304,89 Euro (Sommersemester 2021):
Rückmeldefrist für das Sommersemester 2021: 04.01. - 29.01.20201
Am letzten Tag der Rückmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bedenken Sie bei der Rückmeldung bitte, dass eine Überweisung abhängig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon mal eine Woche dauern kann.
Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, wird die Rückmeldung von der Hochschule angemahnt. Hierdurch entstehen Ihnen Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 Euro.
Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zurückmelden, werden nach Ablauf der Rückmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.
Der Semesterticket-Beitrag ist ein Pflichtbeitrag und muss von allen Studierenden entrichtet werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen oder einen Zuschuss zum Ticketpreis aus dem Sozialfonds zu beantragen. Weitere Infos hierzu erhalten Sie beim AStA.
Im Falle eines Urlaubssemesters wird der Sozialbeitrag erlassen, sollten folgende Beurlaubungsgründe vorliegen:
Die Verwaltungsgebühren werden in folgenden Fällen erlassen: