Grundsätzlich empfehlen wir allen visumpflichtigen Bewerber*innen, frühzeitig ein Studienbewerbervisum zu beantragen. Ein Studienbewerbervisum kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie zwar visumfrei nach Deutschland einreisen können, vor Ort aber noch keinen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums beantragen können. Bitte überprüfen Sie auf der Website des Aufwertiges Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht-207820, zu welcher Gruppe Sie gehören.
Studienbewerbervisum
Sobald Sie sich an einer deutschen Hochschule beworben haben, können Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Dieses Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt, kann jedoch auf bis zu neun Monate verlängert werden.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Studiengang erhalten, können Sie Ihr Studienbewerbervisum direkt in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln – eine Ausreise ist dafür nicht erforderlich.
Ein Studienbewerbervisum ist nicht auf einen bestimmten Wohnort, eine Universität oder einen Studiengang beschränkt. Sie können also zunächst abwarten, welche weiteren Zulassungen Sie erhalten, und anschließend am ausgewählten Studienort bei der örtlichen Ausländerbehörde mit der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Sollte Ihre Studienbewerbung nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums bzw. Ihrer Aufenthaltserlaubnis wieder ausreisen. Bereiten Sie daher alle notwendigen Unterlagen frühzeitig und sorgfältig vor.
Weitere Informationen: https://digital.diplo.de/navigator/de/visa
Für die Visumbeantragung gilt als Nachweis Ihrer Bewerbung die Eingangs- oder Einladungsbestätigung der muvac-Plattform.