Hochschulrat

Der Hochschulrat fungiert als Schnittstelle zwischen Hochschule, Staat und Gesellschaft und unterstützt die Hochschule durch die Wahrnehmung exekutiver Aufgaben, der Optimierung von Entscheidungsprozessen und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Hochschulrates liegt in der Beratung der Hochschulleitung und der zentralen Gremien. Hierzu gehören die Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplanes, die Entscheidung über Entwicklungs- und Ausstattungspläne, die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, Entscheidungen über Unternehmensgründungen und Beteiligungen sowie die Bildung hochschulübergreifender Zentren.

Die Tätigkeiten des Hochschulrates finden in enger Korrespondenz und Korrelation mit der Hochschulleitung und dem Akademischen Senat der Hochschule statt.

Dem Hochschulrat gehören an:

  • das für die Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin,
  • der Leiter oder die Leiterin der Hochschule,
  • vier externe Vertreter aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft und
  • eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der Hochschule: