Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin legt großen Wert auf ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitiger Achtung, Wertschätzung und Toleranz geprägt ist. Sie fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder unabhängig vom Geschlecht in Studium, Lehre, Kunst und Dienstleistung. Sie tritt aktiv gegen Machtmissbrauch, jedwede Art der Diskriminierung und Benachteiligung, sexualisierte Belästigung und Gewalt gegenüber Studierenden, Mitarbeitenden sowie Lehrenden ein. Alle Mitglieder der Hochschule sind aufgefordert, dabei mitzuwirken.

Nähe und Distanz im künstlerischen Studium

Die Besonderheiten des künstlerischen Studiums sind Einzelunterricht, ggf. anlassbezogener Körperkontakt im musikalischen Unterricht und beim gemeinsamen Musizieren, Emotionalität als künstlerisches Ausdrucksmittel, Zusammentreffen unterschiedlicher Blickwinkel, tägliches Üben, Konkurrenz untereinander und die hohe persönliche Abhängigkeit von den Lehrpersonen, die häufig keine pädagogische Ausbildung haben.

Die vergleichsweise geringe Anzahl an Studierenden und Lehrenden begünstigt zudem einen familiären Umgang und das Entstehen von Vertrautheit und Freundschaften. Diese Vorteile können sich ins Gegenteil wenden, wenn sie in der Lehre nicht reflektiert werden. Die Lehrenden müssen sich stets des verantwortungsvollen pädagogischen Auftrages bewusst sein und dürfen niemals ihre Machtposition missbrauchen. Vielmehr müssen sie immer wieder selbstkritisch das Verhältnis von physischer und psychischer Nähe und Distanz reflektieren. Sie tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass die Studierenden angstfrei, mit Freude und Hingabe lernen und ihre Talente kreativ entfalten können.

Die Hochschule trägt die Verantwortung dafür, Musiker*innen so auszubilden, dass sie ihr Gegenüber sensibel wahrnehmen und dessen Grenzen respektieren, selbstbewusst ihre persönlichen Grenzen setzen können und ein klares Verständnis von Verantwortung in die Musik- und Kulturbranche tragen.

Beratung und Beschwerden

Die Satzung informiert über Beratungsmöglichkeiten und Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Sie legt vorbeugende Maßnahmen und Sanktionen dar. Denn Übergriffe können weitreichende und nicht selten langanhaltende körperliche, psychische und ökonomische Auswirkungen auf Betroffene haben und Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit sowie die Verwirklichung beruflicher Chancen erheblich mindern.

Ziel der Satzung ist es, für alle Formen der Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu sensibilisieren und eine Kultur des Hinsehens und vertrauensvollen Austausches zu unterstützen. Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität, des Familienstandes sowie des sozialen Status und der sozialen Herkunft sollen verhindert oder beseitigt werden.

Ansprechpersonen und Informationen

Für die in der Satzung genannten Ansprechpersonen gab es bereits eine Schulung durch die unabhängige Themis-Vertrauensstelle. Für die Studierenden wird es Workshops geben zum Umgang mit physischen und psychischen Grenzen sowie Weiterbildungen für Lehrende zu wertschätzendem Feedback und zum professionellen Umgang mit Nähe und Distanz im musikalischen Unterricht. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Die „Satzung zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ wurde im Oktober 2022 vom Akademischen Senat der Hochschule in zweiter Lesung verabschiedet. Das Berliner Hochschulgesetz schreibt allen Hochschulen eine solche Satzung vor. Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RKM) hat sie den 24 deutschen Musikhochschulen ebenfalls dringend empfohlen.

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