Erklärung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Was ist bereits barrierefrei?

  • Bilder, die für das Verständnis des Inhalts relevant sind, sind mit einen Alternativtext versehen.
  • Seiten sind mit inhaltlich aussagekräftigen Überschriften in korrekter Gliederung ausgestattet.
  • Artikel werden von einer H2-Überschrift eingeleitet und sind gruppiert.
  • Aufzählungen sind als Liste ausgezeichnet.
  • E-Mail-Links sind mit dem korrekten TYPO3-Element gesetzt und mit dem Hinweis auf Öffnen eines externen E-Mail-Programms versehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites sind mit den o.g. Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Durchsetzungsverfahren

Kontakt der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Stelle:
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit

Anschrift:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IKT-Steuerung
Berliner Landesbeauftragte für Digitale Barrierefreiheit
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechperson:
kommissarisch Frau Müller
t: +49 30 90 28 15 15
f: +49 30 90 28 44 89