Alle Studierenden, einschließlich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.
Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von insgesamt 307,89 Euro.
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2023/24: 19.06.2023 - 14.07.2023.
Weitere Rückmeldefristen für vergangene und zukünftige Semester finden Sie unter Semestertermine.
Am letzten Tag der Rückmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bedenken Sie bei der Rückmeldung bitte, dass eine Überweisung abhängig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon mal eine Woche dauern kann.
Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, wird die Rückmeldung von der Hochschule angemahnt. Hierdurch entstehen Ihnen Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 Euro.
Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zurückmelden, werden nach Ablauf der Rückmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.
Verlust des Studierendenausweises
Bei Verlust des Studierendenausweises/Semestertickets kann gegen eine Gebühr von 10,23 Euro ein Ersatz ausgestellt werden.
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gemäß Semesterticketvertrag in Höhe von 210,30 €, abzüglich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. § 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 €
- Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €
- Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 für zahlungspflichtige Studierende in Höhe von -75 €
Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €