Semesterbeitrag und Rückmeldung

Alle Studierenden, einschließlich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.

Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von insgesamt 353,80 Euro.
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2025/26: 16.06.2025 - 11.07.2025
Weitere Rückmeldefristen für vergangene und zukünftige Semester finden Sie unter Semestertermine.

Am letzten Tag der Rückmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bedenken Sie bei der Rückmeldung bitte, dass eine Überweisung abhängig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon einmal mehrere Tage dauern kann.

Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, entstehen Ihnen Säumnisgebühren in Höhe von 19,94 Euro. Die Rückmeldung wird weiter von der Hochschule angemahnt.

Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zurückmelden, werden nach Ablauf der Rückmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.

Bitte beachten: Die Gebühr für das Deutschlandsemesterticket kann bei einer Beurlaubung nach Semesterbeginn auf Antrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden, der Sozialbeitrag kann nur in seltenen Fällen erstattet werden.

Rückmeldung bei Mehrfachimmatrikulation oder Doppelstudium an der Hanns Eisler

Mehrfachimmatrikulation
Eine Mehrfachimmatrikulation liegt vor, wenn Sie zur gleichen Zeit an der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin und einer anderen deutschen Universität/Hochschule eingeschrieben sind. Eine Mehrfachimmatrikulation muss der HfM mitgeteilt werden.

Sind Sie an der Hanns Eisler und einer anderen Berliner oder Brandenburger Hochschule immatrikuliert, müssen Sie erklären, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Der Semesterbeitrag (einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk) ist nur an dieser Hochschule zu entrichten.
Wenn die Hanns Eisler nicht Ihre Haupthochschule ist, geben Sie zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester bis 31.03. (Sommersemester) bzw. 30.09. (Wintersemester) jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Immatrikulationsbüro ab.

Sind Sie an der Hanns Eisler und einer anderen deutschen Hochschule außerhalb Berlins oder Brandenburgs eingeschrieben, müssen Sie den Semesterbeitrag an beiden Hochschulen entrichten.

Doppelstudium an der Hanns Eisler
Sind Sie an der Hanns Eisler in zwei Studienprogrammen immatrikuliert, ist der Semesterbeitrag nur einmal zu bezahlen.

Bei einer Mehrfachimmatrikulation bzw. einem Doppelstudium an der HfM ist ein Studium in Teilzeit nicht möglich.

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 85,00 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 8,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 208,80 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 2 €

Gesamtbetrag: 353,80 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 85,00 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 8,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 2 €

Gesamtbetrag: 321,40 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 63,00 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 299,40 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in Höhe von 176,40 €
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Semesterticket gemäß Semesterticketvertrag in Höhe von 210,30 €, abzüglich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. § 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 € 
  • Sozialfondsbeitrag gemäß Sozialfondssatzung in Höhe 3 €

Gesamtbetrag: 290,49 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €
  • Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 für zahlungspflichtige Studierende in Höhe von -75 € 

Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in Höhe von 196,80 €

Gesamtbetrag: 307,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €

  • Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in Höhe von 54,09 €
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in Höhe von 7,00 €
  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € gemäß § 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
  • Beitrag zum Semesterticket in Höhe von 193,80 €
  • Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)

Gesamtbetrag: 304,89 €