Anmeldung Abschlussprüfung

Im jeweils letzten Fachsemester, das heißt, im 8. Fachsemester (FS) des Bachelorstudiums und im 4. FS des Masterstudiums, werden die Prüfungen in den Modulen Bachelorarbeit und Masterarbeit abgelegt, die auch als Abschlussprüfungen bezeichnet werden. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über eislerCampus (https://eislercampus.hfm-berlin.de). Bachelorstudierende werden nach dem 7. FS und Masterstudierende nach dem 3. FS per Mail an die Anmeldung erinnert.

Die Anmeldung zur schriftlichen Bachelorarbeit sowie die Anmeldung zur schriftlichen Masterarbeit erfolgt regelmäßig nach der Rückmeldung zum 8. FS des Bachelorstudiums bzw. dem 4. FS des Masterstudiums für das Sommersemester bis zum 31. März und für das Wintersemester bis zum 30. September. Für Studierende, die die ordentliche Anmeldung versäumen, wird ein zweiter Termin im 8. FS des Bachelorstudiums bzw. 4 FS des Masterstudiums, im Sommersemester bis zum 31. Mai und im Wintersemester bis zum 30. November angeboten. Voraussetzung für die Anmeldung ist immer, dass alle Module in der jeweiligen Studienfachrichtung begonnen sind, d. h., es muss mindestens eine Teilleistung in jedem Modul angemeldet sein, und die Immatrikulation in den entsprechenden Studiengang gegeben ist.

Die formale Ausgabe der Themen der schriftlichen Bachelorarbeiten oder schriftlichen Masterarbeiten erfolgt durch die Fachabteilungen auf der Grundlage der Anmeldungen regulär in der jeweils 1. Abteilungsratssitzung des Semesters bzw. in der auf den zweiten Anmeldetermin folgenden Abteilungsratssitzung.

Die Themen der schriftlichen Abschlussarbeiten werden unmittelbar danach dem Prüfungsamt mitgeteilt, das die Anmeldungen aktenkundig macht und den Studierenden die jeweilige Abgabefrist für die schriftliche Abschlussarbeit elektronisch an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse mitteilt. Die individuelle Abgabefrist wird den Studierenden zusätzlich im eilserCampus im Bereich „Fristen“ als „schriftliche Bachelorarbeit“ bzw. „schriftliche Masterarbeit“ angezeigt.

Eine schriftliche Abschlussarbeit ist in 3-facher Ausfertigung innerhalb der Frist im Prüfungsamt abzugeben. Mit der Abgabe der schriftlichen Bachelor- oder Masterarbeit im Prüfungsamt geben die Studierenden gleichzeitig auch die Erklärung über die selbstständige Erstellung der Arbeit ab (Formular).