Visum oder kein Visum?
Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, etwa auf der Website des Auswärtigen Amts, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.
Für wen ist kein Einreisevisum erforderlich?
- Staatsbürger der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Südkorea (Republik Korea), San Marino und den Vereinigten Staaten von Amerika.
- Studierende aus dem Ausland in EU-Ländern (außer Dänemark, Irland und Großbritannien), die dort einen Studienaufenthalt haben.
- Personen, die einen Aufenthaltstitel für einen Schengen-Staat besitzen.
Internationale Studierende können zwei Arten von Visa erhalten:
Visum für die Studienbewerbung
Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg haben, beantragen Sie das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
Dieses Visum gilt drei Monate und gibt die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um höchstens sechs Monate verlängert werden. Wenn Sie in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen werden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Visum für das Studium
Falls Sie bereits eine Zulassung zu einem Studium erhalten haben, können Sie ein Visum für einen studienbedingten Aufenthalt beantragen. Das Visum wird normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erteilt. In diesem Zeitraum müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen.
Die Online-Antragstellung „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“ kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels erfolgen und ist ausschließlich hier möglich: https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/
Normalerweise sind die zum Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente folgende (PDF-Format, max. 50 MB)
- Bestätigung der Zulassung (Zulassungsbescheid der HfM im muvac-Portal) oder Immatrikulationsbescheinigung
- Farbkopie des gültigen Reisepasses
- Nachweis über die Krankenversicherung: entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Versicherung (ab 30 Jahren z.B.)
- In der Regel reicht eine ausländische Krankenversicherung nicht aus
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt bzw. die Finanzierung. Zum Studieren muss man monatlich 992,00 Euro zur Verfügung haben, was einem Jahresbetrag von 11.904,00 Euro entspricht (Stand 2025); bei erstmaliger Erteilung kann der Nachweis wie folgt erbracht werden: durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank/eine Verpflichtungserklärung auf einem offiziellen Formular/eine Stipendienbescheinigung/eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, dass sie während des Studiums den Lebensunterhalt sichern, unterstützt durch Nachweise über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten/einen Arbeitsvertrag für einen Nebenjob
- bei Verlängerung: alternativ zu den o.g. Punkten, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Nachweise über sonstiges Einkommen
- Beleg über erbrachte Studienleistungen (nur für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; nicht für die erste Erteilung) oder eine „Studienprognose“ können verlangt werden. Die Prognose bekommen Sie bei der Studienberatung, siehe Kontakt. Eine Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie aus dem EislerCampus herunterladen.
- Dokumentation des Wohnsitzes in Berlin (z. B. eine Meldebestätigung oder der Mietvertrag zusammen mit einer Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohungsgeberbestätigung)
Aktuelle und aktive E-Mail-Adresse
Über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse wird das Landesamt für Einwanderung Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Was passiert nach der Antragstellung?
Als Bestätigung Ihres Antrags erhalten Sie ein PDF-Dokument. Damit wird bestätigt, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel nach dem bisherigen Gültigkeitsdatum im Bundesgebiet weiterhin gültig ist. Es ist nicht möglich, Touristen- oder Sprachvisa nachträglich in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umzuwandeln.
Hinweis – Termine bei Landesamt für Einwanderung Berlin („LEA“)
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sie müssen den Termin nicht selbst buchen. Bringen Sie zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine nach Kriegsausbruch
Geflüchtete aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gewährt wurde, erhalten automatisch eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2026, ohne dass sie das LEA aufsuchen müssen. Ausgenommen von der Verlängerung sind Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt. Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.
Jobcenter und Sozialämter beraten über die Möglichkeiten zur Gewährung von Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe.
Weitere Informationen unter: www.germany4ukraine.de/DE/startseite_node.html
Hinweis Hochschulwechsel
Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte Hochschule und/oder einen Studiengang beschränkt ist, müssen Sie den Wechsel beim LEA beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.
Hinweis zur Ausübung einer Arbeit während des Studiums
Internationale Studierende haben die Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten. Trotzdem müssen sie die Regeln der Ausländerbehörde beachten, da diese eine Arbeitserlaubnis voraussetzen kann. Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium berechtigt seit dem 01.03.2024 zur Ausübung einer Beschäftigung für insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr.
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/studium/#Arbeit
Präsenzstudium
Das Studium an der HfM ist ein Präsenzstudium und wird in der Regel in Vollzeit studiert. Das Präsenzstudium ist ein Grund, der einen legitimen Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt. Wenn Studierende außerhalb Berlins eine Beschäftigung ausüben, müssen sie wahrscheinlich den Zweck des Aufenthalts in Deutschland ändern. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung, wenn Sie nicht sicher sind, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist.
Weitere Informationen
- Visabestimmungen — Auswärtiges Amt
- Visum und Aufenthaltserlaubnis — Studieren in Deutschland
- Willkommen in Berlin — Landesamt für Einwanderung
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium — Service Portal Berlin
- Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis — Studieren in Deutschland
- Informationen zum Sperrkonto
- In Deutschland ankommen