1. Selbstdokumentation (Internes Verfahren)

  • Im ersten Schritt beantragt die Hochschule beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge und wählt eine  vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur.
  • Die Hochschule schließt mit der Agentur einen Vertrag. Es besteht die Möglichkeit eines Vorgespräches zwischen Hochschule und Agentur sowie einer Vorab-Prüfung des Antrags durch die Agentur anhand einer von der Hochschule zur Verfügung gestellten Kurzfassung über den Studiengang.
  • In einem weiteren Schritt reicht nun die Hochschule innerhalb einer vereinbarten Frist eine Selbstdokumentation des jeweiligen Studienfaches ein. Die Selbstdokumentation beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: Studiengangsbegründung, Struktur und Aufbau des Studiums, fachlich-inhaltliche Anforderungen, personelle, sächliche und räumliche Ausstattung, Qualitätssicherungsmaßnahmen, studienbezogene Kooperationen.
  • Gemeinsam mit der Agentur diskutiert der Akkreditierungsrat den Antrag (Selbstdokumentation) und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab. (In diesem Fall muss die Hochschule den Antrag überarbeiten und erneut einreichen.)

2. Begehung (Externes Verfahren)

  • In der zweiten Phase wird von der Akkreditierungskommission eine GutachterInnengruppe aus hochschulexternen FachexpertInnen eingesetzt, der HochschulprofessorInnen und Studierende vergleichbarer Hochschulen sowie VertreterInnen relevanter Berufsfelder angehören.
  • Als Grundlage zur Prüfung werden der Gutachtergruppe die Unterlagen der Hochschule, der Prüfbericht über die Einhaltung der formalen Kriterien und alle weiteren notwendigen Informationsunterlagen zur Bewertung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Verfügung gestellt.
  • Nun wird ein Termin und Ablaufplan für die knapp 2-tägige Vor-Ort-Begehung mit der Hochschule abgestimmt.
  • Die Vor-Ort-Begehung sieht Gespräche der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden sowie eine Begehung der Räumlichkeiten vor.
  • Im Anschluss fasst die Gutachtergruppe Ihre Eindrücke in einem Bericht zusammen, der eine Akkreditierungsempfehlung an die Akkreditierungskommission der Agentur beinhaltet.

3. Entscheidung

Die Akkreditierungskommission der Agentur berät über die Begutachtungsergebnisse und fasst einen Beschluss zur Akkreditierung. Dieser kann lauten:

  1. "Akkreditierung ohne Auflagen": Es wurden keine grundlegenden Mängel festgestellt, der Studiengang erhält das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsagentur veröffentlicht den Akkreditierungsbericht.

  2. "Akkreditierung mit Auflagen": Der Studiengang entspricht in diesem Fall zwar ingesamt den Qualitätsanforderungen, es müssen aber noch einige Nachbesserungen innerhalb der nächsten 18 Monate umgesetzt werden, sonst verliert der Studiengang die erteilte Akkreditierung.

  3. Die Akkreditierung wird zurückgestellt: Es bestehen Mängel, die innerhalb einer vereinbarten Frist von der Hochschule behoben werden müssen.

  4. Die Akkreditierung wird versagt: Der Studiengang weist erhebliche Qualitätsdefizite auf, die durch Nachsteuerung nicht zu beheben sind.

Die Akkreditierung ohne Auflagen ist für einen bestimmten Zeitraum gültig.