Krankenversicherung für Studierende

Keine Einschreibung ohne Krankenversicherung

Studierende an staatlichen Hochschulen in Deutschland benötigen eine Kranken- und Pflegeversicherung. Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung an der Hanns Eisler müssen daher alle Studierenden eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, die darüber Auskunft erteilt

  • ob sie gesetzlich krankenversichert sind oder
  • ob sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, weil sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.

Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität und auch unabhängig davon, ob sie von einer anderen deutschen Hochschule wechseln oder als Austauschstudierende an die Hochschule kommen.

Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, diese Überprüfung vorzunehmen, und wir als Hochschule können Sie nur einschreiben, wenn Ihr Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bestätigt ist.
Diese Bescheinigung wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt an die Hochschule übermittelt. Die Übermittlung erfolgt elektronisch.

Welche Versicherung in Ihrem Fall für die Bescheinigung zuständig ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ob.

Im Folgenden haben wir eine Orientierungshilfe für Sie zusammengestellt.